Option

Eine Option ist eine Vereinbarung von zwei Parteien zu einem Erwerb bzw. Verkauf eines bestimmten Finanzinstruments. Diese Vereinbarung ist ein Recht, was einseitig eingeräumt wird: Der Inhaber des Rechtes hat die Möglichkeit, innerhalb eines festgelegten Zeitraumes (Laufzeit) zu einem bei Vertragsabschluss festgelegten Preis eine ebenfalls fest definierte Menge an dem gewählten Basisinstrument zu kaufen oder zu verkaufen. Der Inhaber des Rechts kann das Recht ausüben oder auch verfallen lassen, eine Pflicht, dies auszuüben hat er also nicht. Im Gegensatz zu der o.g. so genannten amerikanischen Option hat der Rechteinhaber bei einer europäischen Option nur die Möglichkeit, sein Recht an einem bestimmten Tag auszuüben.